Bei bestehender Arthrose eines Gelenkanteiles des älteren Menschen besteht die Möglichkeit anstelle der o.e. Achsenkorrektur die Implantation einer Teilprothese, welche aus einem Unterschenkel-, Oberschenkelanteil und dem dazwischenliegenden Plastikanteil besteht.
Bis wann eine Achsenkorrektur oder eine Teilprothesenimplantation durchgeführt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, und muss in jedem einzelnen Fall mit den PatientInnen ausführlich erörtert werden.
Zeigt sich eine isolierte Abnützung des Knorpels hinter der Kniescheibe und dem Oberschenkelgelenkanteil, kann nach Ausschöpfen der konservativen Therapie eine sog. Femoropatellarprothese eingebracht werden. Dies beinhaltet eine Prothesenkomponente, die an der Unterseite der Kniescheibe (Patella) und der gegenüberliegenden Stelle des Oberschenkels (Femur) eingebracht wird. Somit ist die ehemalige Kontaktfläche in den beiden Gelenksanteilen ersetzt und es treten keien Schmerzen mehr auf beim in die Hocke gehen oder Knien. Die ist ein stationärer Eingriff. Liegt eine komplette Abnützung des Knorpels in allen 3 Gelenkanteilen des Kniegelenks vor, ist es ratsam, eine komplette Knietotalprothese (KTP) einzubauen. Dies geschieht heute (wie auch die o.e. Eingriffe) stationär, bedingt ca. 6 Wochen Stockbenützung, wobei der Schmerz die Belastung steuert. Die Rehabilitation mit physiotherapeutischer Betreuung nach einer KTP-Versorgung dauert ebenfalls mehrere Monate.
Den Zeitpunkt der operativen Versorgung steuert nicht der Operateur oder das Röntgenbild, sondern der Patient, sollte doch ein entsprechender Leidensdruck vorliegen, sodass der Eingriff auch gerechtfertig ist.
Schlussendlich wird die Lebensqualiät durch die Versorgung mittels einer KTP deutlich verbessert und die Mobilität des Patienten gesteigert werden, um den Alltagsbelastungen wieder schmerzfrei gerecht zu werden.