Die Behandlungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen (KVG) und Unfallversicherungen (UVG). Somit übernehmen sie die Kosten der Leistungen wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist möglich, unterliegt dem Selbstzahlertarif.
Für Schienen sowie anderes Material, welches durch den Therapeuten abgegeben wird, übernehmen die Krankenkassen einen Höchstbetrag von 250 CHF pro Jahr (KVG).
Abgesprochenen Termine, welche nicht wahrgenommen werden, müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, sonst werden sie persönlich verrechnet.